Bei der Ausbildung zum/r Fachpraktiker/in im Verkauf handelt es sich um eine Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigungen, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (§66 ff).
Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt in außerbetrieblichen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Praktikumsbetrieben und in der Berufsschule.
Schwerpunkte des Berufsschulunterrichts liegen im theoretischen Bereich. Die Schülerinnen und Schüler besuchen zwei Tage pro Woche die Berufsschule.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Hier sind schriftliche Aufgaben zu bearbeiten. Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt. Diese besteht aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Mit der Ausbildung kann ein Abschluss erreicht werden, der dem Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss gleichwertig ist. Fachpraktiker/innen im Verkauf arbeiten vorwiegend im Bereich Einzel-handel, z. B. in Fachgeschäften, Filialen oder Fachmärkten wie Mode- oder Möbelhäusern, Elektronik- oder Baumärkten sowie Tankstellen. Hier sind sie mit Aufgaben rund um den Verkauf von unter-schiedlichsten Waren betraut.