Fachschule für Sozialpädagogik
Das bringen Sie mit?
- Sie haben einen Mittleren Schulabschluss und einen durch das Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf, sowie 150 Stunden einschlägige Berufspraxis ?
- Sie möchten gerne Erzieher*in werden und z. B. in einer Kindertagesstätte, Kinderkrippe oder Heim für Kinder und Jugendliche arbeiten?
- Sie haben Spaß am Umgang mit jungen Menschen?
- Sie interessieren sich für Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaft?
Dies könnte etwas für Sie sein!
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Zulassungsvoraussetzung
Anahmevoraussetzung für die
dreijährige Ausbildung
- mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abschluss in einem durch das Berufsbildungsgesetz,
der Handwerksordnung oder des Seearbeitsgesetzes anerkannten Ausbildungsberuf
sowie der Abschluss der Berufsschule oder in einer vergleichbaren
Ausbildung und einer einschlägigen
Berufspraxis von mindestens 150 Stunden.
-
allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife und ein einschlägiges
Praktikum von mindestens 150 Stunden.
- Das
Auswahlkriterium ist der Durchschnitt aller Noten, dieser kann durch Boni für
sozialpädagogische Tätigkeiten
verbessert werden.
Aufnahmevoraussetzung für die zweijährige
Ausbildung
-
Mittlerer
Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin.
Bildungsgangbeschreibung
- Die
Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher vermittelt eine
umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem
und konzeptionellem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt.
Fachrichtungsbezogener
Lernbereich:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter
entwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch
arbeiten
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion
fördern
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen
gestalten
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und
Bezugspersonen
- Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken
kooperieren.
Fachrichtungsübergreifender
Lernbereich
- Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung
- Politik / Wirtschaft
- Naturwissenschaft und
Technik
Praktika
- Die Ausbildung
besteht aus einem hohen Praxisanteil von etwa 40 Wochen, der in
sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten ist
Zielsetzung
- Ziel
der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als
Erzieherin bzw. Erzieher selbständig tätig zu sein.
- Der Abschluss der
Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich
anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ und beinhaltet den
Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung.
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