Fachschule für Sozialpädagogik

Fachschule für Sozialpädagogik

Ausbildungsziel

Die Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem und konzeptionellem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin bzw. Erzieher selbständig tätig zu sein. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten hauptsächlich in Kindergärten, Kinderkrippen sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, Grund- und Förderschulen oder Internate. Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ und beinhaltet den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Ausbildung besteht aus einem hohen Praxisanteil von etwa 40 Wochen, der in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten ist.

Ausbildungsziel

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin bzw. Erzieher selbständig tätig zu sein. Die Fachschule vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem, konzeptionellem und innovativem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt. Dazu trägt auch der neue bundeseinheitliche Lehrplan bei, der 2013 eingeführt und umgesetzt wurde und den Unterricht in Lernfeldern vorsieht.

Der Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung für die dreijährige Ausbildung

Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abschluss in einem durch das Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder des Seearbeitsgesetzes anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule oder in einer vergleichbaren Ausbildung und einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150Stunden.   Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ) angerechnet.

oder

allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife und ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150 Stunden. Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ) angerechnet. Das Auswahlkriterium ist der Durchschnitt alle Noten, dieser kann durch Boni für sozialpädagogische   Tätigkeiten verbessert werden.

Aufnahmevoraussetzung für die zweijährige Ausbildung

Mittlerer Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Aufnahmeverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.

Ausbildungsinhalte

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln      Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen gestalten
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung
  • Politik / Wirtschaft
  • Naturwissenschaft und Technik

Anmeldeunterlagen

Dem Antrag sind beizufügen:    

  • Darstellung des schulischen und ggf. beruflichen Werdeganges sowie sozialpädagogischer Erfahrungen (FSJ, Mitarbeit im Sportverein),
  • amtlich beglaubigte Abschriften bzw. Fotokopien der geforderten Zeugnisse (Abschluss Mittlere Reife oder HJ-Zeugnis 10. Jahrgangsstufe),
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Der Antrag hierfür wird mit der Zulassung verschickt.
  • Nachweis des Masernimpfschutzes zusätzlich ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Verlauf des Bildungsganges vorzunehmen.
  • Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen" vorzulegen.

Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Ergebnis aus dem Filmprojekt 2015: