Die
Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert vermittelt eine
umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem
und konzeptionellem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt. Ziel
der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als
Erzieherin bzw. Erzieher selbständig tätig zu sein. Erzieherinnen und Erzieher
arbeiten hauptsächlich in Kindergärten, Kinderkrippen sowie Horten oder Heimen
für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Einrichtungen der Jugendhilfe,
Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen
für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, Grund- und
Förderschulen oder Internate.
Der Abschluss der
Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich
anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ und beinhaltet den
Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung.
Die Ausbildung
besteht aus einem hohen Praxisanteil von etwa 40 Wochen, der in
sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten ist.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin bzw. Erzieher selbständig tätig zu sein. Die Fachschule vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem, konzeptionellem und innovativem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt. Dazu trägt auch der neue bundeseinheitliche Lehrplan bei, der 2013 eingeführt und umgesetzt wurde und den Unterricht in Lernfeldern vorsieht.
Der Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.
Aufnahmevoraussetzung für die
dreijährige Ausbildung
Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abschluss in einem durch das Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder des Seearbeitsgesetzes anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule oder in einer vergleichbaren Ausbildung und einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150Stunden. Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ) angerechnet.
oder
allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife und ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150 Stunden. Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ) angerechnet. Das Auswahlkriterium ist der Durchschnitt alle Noten, dieser kann durch Boni für sozialpädagogische Tätigkeiten verbessert werden.
Aufnahmevoraussetzung für die zweijährige Ausbildung
Mittlerer Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Aufnahmeverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.
Fachrichtungsbezogener
Lernbereich:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Dem Antrag sind beizufügen:
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.