Berufsfachschule III Sozialpädagogik

Der Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogik umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.

Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzung Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogik ist der Mittlere Schulabschluss erforderlich. Das Auswahlkriterum ist der Durchschnitt alle Noten, dieser kann durch Boni für sozialpädagogische  Tätigkeiten verbessert werden.

Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren.

Während der Ausbildung lernen die Schülerinnen bzw. Schüler die sozialpädagogische Praxis anhand von zwei Blockpraktika von je 10 Wochen Dauer kennen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dabei eine pädagogisch qualifizierte Anleitung.

Der Unterricht erfolgt im Wesentlichen in Lernfeldern zum einen, fachübergreifenden Fächern wie WiPo und Deutsch zum anderen. Schriftliche Abschlussprüfungen finden in zwei Lernfeldern und im Fach Deutsch statt.

Zusätzlich wird die Prüfung der Fachhochschulreife angeboten Schüler und Schülerinnen können Mathematikunterricht zusätzlich beleben und eine Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife ablegen. Gleichzeitig muss der FHR-Kurs in Englisch gewählt werden. Auch in diesem Fach erfolgt eine Zusatzprüfung. Die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.


Hinzu kommen 3 Stunden Wahlpflichtunterricht pro Woche als Gestaltungs- oder Stützungs- oder Vertiefungsunterricht. Über die Art dieses Unterrichts entscheidet die Klassenkonferenz. Im Rahmen von insgesamt 160 Stunden Zusatzunterricht in Mathematik können die Schülerinnen und Schüler eine Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) ablegen.

Gleichzeitig muss der FHR-Kurs in Englisch gewählt werden. Auch in diesem Fach erfolgt eine Zusatzprüfung. Die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt nach Erfüllung der fachpraktischen Voraussetzungen zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die fachpraktischen Voraussetzungen können durch 6 Wochen zusätzliche Praktika im Laufe der Ausbildung erfüllt werden. Dabei sind auch Praxiswochen im Ausland denkbar.

Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Der Aufnahmeantrag ist bis Ende Februar jeden Jahres an die folgende Adresse zu richten:
Berufsbildungszentrum Plön
Berufsfachschule für Sozialpädagogik
Kührener Straße 83
24211 Preetz

Dem Antrag sind beizufügen:    

  • Darstellung des schulischen und ggf. beruflichen Werdeganges sowie sozialpädagogischer Erfahrungen (FSJ, Mitarbeit im Sportverein),    
  • amtlich beglaubigte Abschriften bzw. Fotokopien der geforderten Zeugnisse (Abschluss Mittlere Reife oder HJ-Zeugnis 10. Jahrgangsstufe),    
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist,    
  • zusätzlich ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Verlauf des Bildungsganges vorzunehmen.   
  • Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen" vorzulegen.

Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen!