Der Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogik umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.
Aufnahmevoraussetzung Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogik ist der Mittlere Schulabschluss erforderlich. Das Auswahlkriterum ist der Durchschnitt alle Noten, dieser kann durch Boni für sozialpädagogische Tätigkeiten verbessert werden.
Die
Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen
Assistenten qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern
bis zum Alter von 14 Jahren.
Während der
Ausbildung lernen die Schülerinnen bzw. Schüler die sozialpädagogische Praxis
anhand von zwei Blockpraktika von je 10 Wochen Dauer kennen. Die Schülerinnen
und Schüler erhalten dabei eine pädagogisch qualifizierte Anleitung.
Der
Unterricht erfolgt im Wesentlichen in Lernfeldern zum einen, fachübergreifenden
Fächern wie WiPo und Deutsch zum anderen. Schriftliche Abschlussprüfungen
finden in zwei Lernfeldern und im Fach Deutsch statt.
Zusätzlich
wird die Prüfung der Fachhochschulreife angeboten Schüler und Schülerinnen können
Mathematikunterricht zusätzlich beleben und eine Zusatzprüfung für den Erwerb
der Fachhochschulreife ablegen. Gleichzeitig muss der FHR-Kurs in Englisch
gewählt werden. Auch in diesem Fach erfolgt eine Zusatzprüfung. Die so
erworbene Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in allen
Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Hinzu kommen 3 Stunden Wahlpflichtunterricht pro Woche als Gestaltungs- oder Stützungs- oder Vertiefungsunterricht. Über die Art dieses Unterrichts entscheidet die Klassenkonferenz. Im Rahmen von insgesamt 160 Stunden Zusatzunterricht in Mathematik können die Schülerinnen und Schüler eine Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) ablegen.
Gleichzeitig muss der FHR-Kurs in Englisch gewählt werden. Auch in diesem Fach erfolgt eine Zusatzprüfung. Die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt nach Erfüllung der fachpraktischen Voraussetzungen zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Die fachpraktischen Voraussetzungen können durch 6 Wochen zusätzliche Praktika im Laufe der Ausbildung erfüllt werden. Dabei sind auch Praxiswochen im Ausland denkbar.
Der Aufnahmeantrag ist bis Ende Februar jeden Jahres an die folgende Adresse zu richten:
Berufsbildungszentrum Plön
Berufsfachschule für Sozialpädagogik
Kührener Straße 83
24211 Preetz
Dem Antrag sind beizufügen:
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen!