Berufliches Gymnasium Informationen

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Bildungsziel

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch berufsbezogene und allgemein bildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in allen Studienrichtungen entspricht (allgemeine Hochschulreife). Insbesondere durch die berufliche Orientierung bereitet es auch auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung vor. Es schließt mit der Abiturprüfung ab.

Aufnahmebedingungen

Veränderungen ab dem Schuljahr 2019/2020 § 2 der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) vom 20. Juli 2017 in der Fassung vom 26.06.2019.

Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist ein Mittlerer Schulabschluss, dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist.

Zusätzlich gilt: In den drei Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (in der Regel Englisch) muss eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden sein.

Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, können Eltern der minderjährigen Schülerinnen und Schüler einen Antrag für den Übergang in die Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums an der abgebenden Gemeinschaftsschule stellen, den die Klassenkonferenz befürworten kann.

Eine   Befürwortung auf Antrag kann erfolgen, wenn

a) unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles die bisherige Lernentwicklung, der Leisungsstand und das Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erwarten lassen und

b) eine Durschschnittsnote in allen Fächern des mittleren Schulabschluss von mindestens 3,0 erreicht ist.

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Anmeldung

Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Der Antrag auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr ist in der Zeit vom 2. Januar bis zum 28. Februar des laufenden Jahres einzureichen.

Die Anmeldung enthält:    

  • Formlose Beschreibung der Schullaufbahn.     
  • Eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses zum Nachweis der Schul- und Berufsausbildung. Für die vorläufige Aufnahme kann das letzte Halbjahreszeugnis vorgelegt werden.    
  • Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls der Bewerber /die Bewerberin minderjährig ist.    
  • Bei Bewerbungen für das Berufliche Gymnasium "Sozialpädagogik PLUS" ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als drei Monate ist. 

Dauer des Bildungsganges

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in der Regel drei und bei einer Wiederholung höchstens vier Jahre. Darüber hinaus kann eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Schulbesuch in einer gymnasialen Oberstufe wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.

Gliederung des Beruflichen Gymnasiums

In den folgenden Fachrichtungen wird an unserer Schule die berufliche Orientierung deutlich:    

  • Ernährung und Nachhaltigkeit (ehemals Gesundheitsförderung)   
  • Gesundheitsmanagement (Gesundheit und Soziales)
  • Business Management (Wirtschaft)   
  • Sozialpädagogik PLUS (Abitur + Sozialpädagogische/r Assistent/in)

Der Schulbesuch, der grundsätzlich im Klassenverband stattfindet, gliedert sich in die einjährige Einführungszeit (Jahrgangsstufe 11) und zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13). Die Einführungszeit führt Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zusammen und bereitet auf die Qualifikationsphase vor.  

Es gibt Fächer mit grundlegendem und mit erhöhtem Anforderungsniveau. Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind zum einen die fachrichtungsbezogenen Fächer, wie    

  • in der Fachrichtung Ernährung das Fach Ernährung,    
  • in der Fachrichtung Gesundheitsmanagement das Fach Gesundheit,    
  • in der Fachrichtung Wirtschaft das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen.

Eines dieser Fächer ist jeweils das erste Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau und wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Eintritt in das Berufliche Gymnasiums festgelegt. Das zweite Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau ist entweder Deutsch, Mathematik oder Englisch. Die Festlegung erfolgt je nach Fachrichtung bereits mit der Anmeldung oder im 1. Halbjahr/11. Jahrgang nach ca. 6 Wochen.

Die Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind erstes und zweites Abiturprüfungsfach. Sie können nur im Rahmen der Verordnung über das Berufliche Gymnasium und nach den Möglichkeiten der Schule gewechselt werden. Wer die Einführungszeit erfolgreich abgeschlossen hat, steigt in die Qualifikationsphase auf. Stundentafeln sind unter (www.bildung.schleswig-holstein.de) zu finden oder können im Sekretariat unserer Schule erfragt werden. 

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung umfasst fünf Fächer:

vier schriftliche Prüfungsfächer:    

  • das fachrichtungsbezogene Fach    
  • Deutsch    
  • eine Fremdsprache   
  • Mathematik

ein mündliches Prüfungsfach
auf der Grundlage der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium

Kann man die Fachhochschulreife am Beruflichen Gymnasium erwerben?

Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird in der Regel am Ende der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt, wenn entsprechende Leistungen erbracht wurden. Die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule setzt zusätzlich eine fachpraktische Vorbildung voraus.